Dr. Thomas Winter

Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof

Thomas Winter ist Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof. Er ist außerdem Schiedsrichter und Gutachter. Wann immer Sie Ihrem Recht Gehör verschaffen müssen, ist Winter Ihre Stimme.

Das Recht ist weg wie nichts, wenn nicht aufgepasst wird.

Recht | schaffen

Winter passt auf Ihr Recht auf.

Recht | persönlich

Über Dr. Thomas Winter

Thomas Winter hat in Saarbrücken, Nantes (F) und Freiburg Rechtswissenschaft studiert. Während des Referendariats war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg.

Nach seiner Promotion im Arzthaftungsrecht arbeitete Winter zunächst für die Boston Consulting Group und anschließend für die internationale Sozietät Haarmann Hemmelrath. Seit 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Krämer und selbständiger Rechtsanwalt in einer auf Prozessführung spezialisierten Kanzlei.

Im November 2013 wurde Winter beim Bundesgerichtshof zugelassen und war anschließend drei Jahre Partner der Sozietät Krämer Winter.

Zum Jahresbeginn 2017 gründete Winter gemeinsam mit Christian Rohnke die Kanzlei Rohnke Winter. Seit dem 1. Januar 2024 tritt er mit seinem Team als WINTER Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof auf.

Winter ist im Beirat des Munich Center for Dispute Resolution und einer der vier Gesamtherausgeber des derzeit in Vorbereitung befindlichen Beck Online Großkommentars zum Zivilprozessrecht.

Recht | Angesehen

Pressestimmen über Thomas Winter

Thomas Winter hat sich seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof hohes Ansehen erworben. Die Sozietät Rohnke Winter war während ihres Bestehens in den Jahren von 2017 bis 2023 laut JUVE durchgängig die mit Abstand am häufigsten empfohlene BGH-Kanzlei. In den Jahren 2021 und 2023 zeichnete die Wirtschaftswoche Winter als „TOP Anwalt“ für Schiedsverfahren aus.

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"Dr. Thomas Winter versteht wie kein anderer Gesamtzusammenhänge und kann daraus Argumente und Lösungen bauen."
(Juve-Handbuch 2023/2024)
„eloquent, klug und völlig unprätentiös, Schriftsatzentwürfe mit Instanzanwälten und Mandanten abzustimmen.“
(Juve-Handbuch 2022/2023)
„argumentiert kreativ, zielführend und stets in klarer Sprache“
(Juve-Handbuch 2021/2022)
„kann extrem schnell komplexe Sachverhalte rechtlich durchdringen“
(Juve-Handbuch 2020/2021)
„exzellenter Jurist, ausgezeichnete Schriftsätze“
(Juve-Handbuch 2019/2020)
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Recht | Erfahren

Thomas Winter ist seit mehr als zehn Jahren als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen.

Zu seinen Mandantinnen und Mandanten gehören nicht nur nationale und internationale Unternehmen, sondern auch eine Vielzahl staatlicher Institutionen.

Einblick in seine Arbeit hat Winter unter anderem in einem Podcast für „Die Justizreporter*innen“ gegeben.

Ausweis seiner Erfahrung sind vor allem die Fälle, die er quer durch sämtliche Gebiete des materiellen Zivil- und Wirtschaftsrechts in den zurückliegenden Jahren mit Erfolg vertreten hat. Nachfolgend finden Sie eine aktuelle Auswahl von Verfahren, in denen Winter seine Mandantinnen und Mandanten erfolgreich vertreten hat.

Recht | Verständlich

Thomas Winter beantwortet Ihre Fragen

Ich vertrete Sie in allen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (Nichtzulassungsbeschwerden, Revisionen und Rechtsbeschwerden). Sind Sie in zweiter Instanz unterlegen, prüfe und begründe ich mit meinem Team das statthafte Rechtsmittel. Haben Sie vor dem Berufungs- oder Beschwerdegericht obsiegt, antworten wir auf die Angriffe der Gegenseite.

Ich vertrete vor dem Bundesgerichtshof nicht nur in Verfahren mit BGH-Anwaltszwang, sondern werde auf Wunsch auch in Verfahren tätig, für die ein solcher Zwang nicht besteht. Das gilt namentlich in Kartellverwaltungsverfahren oder Vorlageverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Ich bin außerdem als Schiedsrichter und Rechtsgutachter tätig.

So früh wie möglich. Ich reserviere mich dann gerne für Ihre Vertretung bzw. die Vertretung der gemeinsamen Partei vor dem Bundesgerichtshof. In komplexen und wirtschaftlich bedeutenden Rechtsstreitigkeiten begleite ich Ihr Verfahren aus revisionsrechtlicher Sicht gerne bereits in zweiter und in Ausnahmefällen auch schon in erster Instanz.

Ja und nein. Die sorgfältige und belastbare Prüfung der Erfolgsaussichten einer Beschwerde oder Revision setzt regelmäßig die fristwahrende Einlegung des Rechtsmittels und das anschließende Studium der Gerichtsakte voraus. Gerade in Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde versuche ich jedoch insbesondere bei hohen Streitwerten, Ihnen vor Einlegung einen ersten Eindruck hinsichtlich der Chancen zu vermitteln. Im Übrigen gilt: So fest ich den Ihnen günstigen Standpunkt nach außen vertrete, so differenziert legen wir Ihnen im Innenverhältnis Chancen und Risiken eines Rechtsmittels offen.

Nein, ich bearbeite meine Fälle immer im Team. In die Ausarbeitung der Schriftsätze binde ich meine wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Hierbei handelt es sich um hochqualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Ergänzt wird das Kernteam von hervorragenden Assessorinnen und Assessoren, die zumeist für die Dauer ihrer Promotion in Teilzeit für mich tätig sind. Frau Dr. Thürk tritt als amtlich bestellte Vertreterin in ausgesuchten mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof für mich auf.

Ja. Die Schriftsätze in dritter Instanz bauen auf Ihrem Prozessvortrag in erster und zweiter Instanz auf. Selbstverständlich nutzen wir dieses Wissen auch vor dem Bundesgerichtshof. Im Juve-Handbuch 2022/2023 heißt es, ich sei „[…] völlig unprätentiös, Schriftsatzentwürfe mit Instanzanwälten und Mandanten abzustimmen.“ Machen Sie davon gerne Gebrauch.

Nein, ich rechne meine Tätigkeit regelmäßig nach dem RVG ab. Im Obsiegensfall sind die Gebühren für meine Mandantinnen und Mandanten daher von der Gegenseite vollständig zu erstatten. Insbesondere bei Pilot- oder Musterverfahren sowie bei aufwendigen Verfahren, deren Bedeutung über den Einzelfall hinausreicht, vereinbare ich gelegentlich ein Zeit- oder Pauschalhonorar.

Sind das Votum und die Einführung in den Sach- und Streitstand durch den Senat ungünstig, versuche ich in der Verhandlung ein Unterliegen durch ein pointiertes Plädoyer abzuwenden. Ich messe der mündlichen Erörterung des Falles große Bedeutung bei und bereite Termine intensiv vor. So gelingt es zwar nicht oft, aber doch gelegentlich eine negative vorgefasste Entscheidung zu verhindern oder wenigstens auf die Urteilsgründe im Interesse der Mandantinnen und Mandanten Einfluss zu nehmen.

In Zivilverfahren vor dem Bundesgerichtshof sind nur die hier zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte postulationsfähig. Daher bin ich es, der plädiert. Gelegentlich erlauben die Vorsitzende oder der Vorsitzende jedoch auch den Kolleginnen und Kollegen aus der Vorinstanz, ergänzend und in der gebotenen Kürze das Wort zu ergreifen. Auch ungeachtet dessen freue ich mich, wenn Sie mich zum Termin der mündlichen Verhandlung begleiten. Dort besteht bei schwierigen Fragen immer auch die Möglichkeit, sich – etwa nach einer Bitte um kurze Unterbrechung – zu beraten.

Als Mitglied eines Schiedsgerichts – sei es als Beisitzer, Vorsitzender oder Einzelschiedsrichter – bin ich nicht Parteivertreter, sondern zur rechts- und verfahrensfehlerfreien Entscheidung des unterbreiteten Falles berufen. Als parteibenannter Schiedsrichter achte ich dennoch darauf, dass die Argumente insbesondere der mich benennenden Partei gehört und erwogen werden.

Recht | Adressieren

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Kontakt

Baischstraße 5
76133 Karlsruhe

T: (+49) 721 484858-0
F: (+49) 721 484858-28

M: Kanzlei@winter-bgh.de

Recht | Denken

Ob Schiedsverfahren oder Prozessvertretung in dritter Instanz – am Anfang steht die rechtliche Durchdringung des konkreten Falls. Winter erfasst den Sachverhalt nicht nur rechtlich, sondern versteht seine wirtschaftlichen Zusammenhänge. Er bezieht die Folgen der Auseinandersetzung in seine prozesstaktischen Erwägungen ein.

Winter konzentriert den Vortrag auf die erheblichen Streitfragen, die er mit seinem Team anhand von Rechtsprechung und Literatur gründlich und vertieft aufarbeitet. Dabei bezieht er die Anregungen seiner Mandantinnen und Mandanten ebenso ein wie die Hinweise und Argumente der Kolleginnen und Kollegen, die den Fall in erster und zweiter Instanz vertreten haben.

Recht | Schreiben

Ob Tatsacheninstanz oder Revisionsverfahren – Herzstück jeder Auseinandersetzung ist der Schriftsatz. Winter und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen die Rechts- und Verfahrensfehler der angegriffenen Entscheidungen pointiert heraus. Hat die eigene Partei in zweiter Instanz obsiegt, verteidigen sie die angefochtene Entscheidung durch ergänzende Argumente.

Fehlen höchstrichterliche Präjudizien entwickelt Winter eine ebenso fundierte wie kreative Lösung. Immer gilt: So komplex die Sachverhalte und so schwierig die Rechtsfragen auch sind, so einfach und verständlich muss ihre Aufarbeitung Ausdruck im Wort finden.

Als Schiedsrichter wechselt Winter die Perspektive. Seine Schiedssprüche sollen vor allem die im Verfahren unterliegende Partei davon überzeugen, dass ihm die faire und richtige Lösung des Streitfalls oberstes Gebot war.

Recht | Sprechen

Ob mündliche Verhandlung oder Rechtgespräch – in der unmittelbaren Auseinandersetzung mit dem Gericht und dem juristischen Gegner überzeugt das präzise, eingängige Argument. Winter wiederholt im Termin nicht die schriftsätzlich vorgetragenen Argumente, sondern spitzt die Auseinandersetzung in Reaktion auf den Standpunkt des Gerichts zu. Ebenso höflich wie bestimmt vertritt er den Standpunkt seiner Partei in der Sache. Gleiches gilt für Frau Dr. Thürk, die ihn in mündlichen Verhandlungen regelmäßig vertritt.

Ist Winter Vorsitzender oder Mitglied eines Schiedsgerichts, nutzt er die mündliche Verhandlung zum konstruktiv-kritischen Austausch mit den Schiedsparteien und ihren Vertretern.