Das Haftungsrecht in all seinen Facetten zählt zu den Schwerpunkten von Winters Tätigkeit. Er vertritt Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten) und Leitungsorgane juristischer Personen ebenso wie staatliche Institutionen oder Unternehmen etwa in Produkthaftungsfällen gegen eine Inanspruchnahme. Nur in Ausnahmefällen steht er auf Klägerseite. Winter arbeitet regelmäßig mit den hinter seinen Mandantinnen und Mandanten stehenden Versicherern zusammen. Er war und ist außerdem für mehrere Hersteller mit der Verteidigung gegen die Klagen von Automobilkäufern betraut und hat besondere Expertise bei der Bewältigung von Massenverfahren.